Allgemeine Mietbedingungen,
Apartments und Ferienhaus Senftner Thale Harz Karl-Marx-Str.5 06502 Thale
Die Mietbedingungen regeln sich nach den gesetzl. Vorschriften des BGB § 651 ff. und den folgenden Bedingungen, die die gesetzl. Bestimmungen ergänzen. Mit der Buchung erkennt der Mieter der Ferienwohnung diese Bestimmungen an.
Abschluss des Mietvertrages:
Mit der telefonischen, schriftlichen oder E-Mail Anmeldung bieten Sie bindend den Abschluss eines Mietvertrages an. Er wird gültig, sobald Sie von uns die Bestätigung erhalten, das die Ferienwohnung für Sie gebucht ist und wir eine Rückbestätigung von Ihnen erhalten haben (schriftlich oder e-mail). Eine Anzahlung von 20% kann jederzeit
fällig werden.
Die Restzahlung ist 30 Tage vor Anreise fällig.
.Die Apartements und das Ferienhaus darf höchstens mit,bei der Buchung angegebenen
Personenzahl genutzt werden! Haustiere sind nicht erlaubt.
Rücktritt:
Es ist möglich, die Buchung 30 Tage vor Anreise kostenlos zu stornieren.
Stornierung innerhalb der 30 Tage werden mit 80% der Buchungssumme berechnet.
Bei Veranstaltugen wie Walpurgis und Weihnachten,Silvester usw. ist keine Stornierung möglich.
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung!
Bei Buchung von mehr als 1 Apartement (Gruppenbuchung) wird eine Anzahlung von 30% jederzeit fällig.
Rücktritt durch den Vermieter:
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag im Falle nicht voraussehbarer, höherer Gewalt zukündigen. Geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet.
Vorzeitige Abreise:
Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises. Wir werden uns aber bemühen, die Unterkunft anderweitig zu vermieten und die Einnahmen zu verrechnen. Preisminderung: Bei einem kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen Versorgung oder durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisminderung. Mängel an der Ferienwohnung sind sofort dem Vermieter mitzuteilen. Der Gast gewährt dem Vermieter eine Frist von 48 Stunden, die Mängel zu beseitigen. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert und können nicht angerechnet werden.
Haftung:
Der Mieter und die ihn begleitenden Personen haften in vollem Umfang für die von ‘ihnen verursachten Schäden am Inventar oder dem Ferienobjekt. Eventuelle Schäden sind sofort dem Vermieter mitzuteilen und können in der Regel über die private Haftpflichtvers. beglichen werden. Der Vermieter steht für die Richtigkeit der Beschreibung des Ferienobjektes und ist verpflichtet, die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Salvatorische Klausel: Sollte eine zuvor beschriebene Bedingung nicht dem jeweils geltenden Recht entsprechen, wird diese von der sinngemäß am nächsten kommenden Regel ersetzt. Die Übrigen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.
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