Ferienwohnung in Thale/Harz
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Allgemeine Mietbedingungen, Ferienwohnungen Senftner Thale Harz Karl-Marx-Str.5 06502 Thale
Die Mietbedingungen regeln sich nach den gesetzl. Vorschriften des BGB § 651 ff. und den folgenden Bedingungen, die die
gesetzl. Bestimmungen ergänzen.
Mit der Buchung erkennt der Mieter der Ferienwohnung diese Bestimmungen an.
Abschluss des Mietvertrages:
Mit der telefonischen, schriftlichen oder E-Mail Anmeldung bieten Sie bindend den Abschluss eines
Mietvertrages an. Er wird gültig, sobald Sie von uns die Bestätigung erhalten, das die Ferienwohnung für Sie gebucht ist
und wir eine Rückbestätigung von Ihnen erhalten haben (schriftlich oder e-mail). Bei vereinbarter Anzahlung nach Erhalt
der Zahlung der vereinbarten Summe. (Die Zahlung ist sofort oder spätestens 5 Tage nach Erhalt der
Buchungsbestätigung zu leisten).
Bezahlung: Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 20% des Mietpreises zu leisten. Die Restzahlung
ist 5 Tage vor Anreise aufs Konto oder am Tag der Anreise in bar zu leisten.
Rücktritt:
Es ist möglich, die Buchung zu stornieren. Hierfür fallen Gebühren an : wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung
Stornogebühr bis zum 42.Tag vor Anreise 30%
bis zum 28 Tag 60%
1 Tag 90% vom Mietpreis.
Rücktritt durch den Vermieter:
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag im Falle nicht voraussehbarer, höherer Gewalt zukündigen. Geleistete
Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet.
Vorzeitige Abreise:
Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises. Wir werden uns aber bemühen, die
Unterkunft anderweitig zu vermieten und die Einnahmen zu verrechnen. Preisminderung: Bei einem kurzfristigen Ausfall
von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen Versorgung oder durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf
Preisminderung.
Mängel an der Ferienwohnung sind sofort dem Vermieter mitzuteilen. Der Gast gewährt dem Vermieter eine Frist von 48
Stunden, die Mängel zu beseitigen. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert und können nicht angerechnet
werden.
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Haftung:
Der Mieter und die ihn begleitenden Personen haften in vollem Umfang für die von ‘ihnen verursachten Schäden am
Inventar oder dem Ferienobjekt.
Eventuelle Schäden sind sofort dem Vermieter mitzuteilen und können in der Regel über die private Haftpflichtvers.
beglichen werden.
Der Vermieter steht für die Richtigkeit der Beschreibung des Ferienobjektes und ist verpflichtet, die vertraglichen
Leistungen zu erbringen.
Salvatorische Klausel: Sollte eine zuvor beschriebene Bedingung nicht dem jeweils geltenden Recht entsprechen, wird
diese von der sinngemäß am nächsten kommenden Regel ersetzt. Die Übrigen bleiben davon unberührt und weiterhin
gültig.
AGB
D
O
0172/5122269
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